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Planung auf dem Stand von 1994 – Wie realistisch ist die Flächenverfügbarkeit im Dünningsbruch wirklich?

Ein Bild, das mehr sagt als jede Planungsskizze

Das Foto zeigt den heutigen Zustand der Fläche, die in der Planungsvariante 3B vollständig als bebaubar ausgewiesen ist – auf Grundlage der Grenzen von 1994.

Deutlich erkennbar ist ein dichter Gehölzbestand, der sich in den vergangenen drei Jahrzehnten ungestört entwickelt hat. Strukturell handelt es sich um eine typische Vorwaldsukzession mit geschlossener Bodenvegetation, Strauch- und Jungbaumschicht. Aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt diese Fläche Merkmale eines Biotops bzw. Walds nach § 2 Landesforstgesetz NRW.

Es drängt sich die Frage auf, wie unter diesen Voraussetzungen weiterhin behauptet werden kann, die Fläche sei uneingeschränkt nutzbar – nur weil sie vor über 30 Jahren anders im Landschaftsplan verzeichnet war.

Im laufenden Verfahren zur Planung einer fünfzügigen Gesamtschule im Gebiet „Im Dünningsbruch“ stützt sich die Stadt Hagen nach wie vor auf die Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils, wie sie im Landschaftsplan von 1994 festgelegt wurden. Diese Abgrenzung bildet faktisch die Grundlage für die Annahme, die benötigte Fläche stehe uneingeschränkt zur Verfügung.

Was bedeutet das?

Auffällig ist dabei, dass in der öffentlich vorgestellten Planungsvariante 3B an keiner Stelle ein transparenter Hinweis darauf enthalten war, dass diese Variante ausschließlich auf der Planungsgrundlage von vor über 30 Jahren basiert. Weder in den Präsentationen noch in den begleitenden Unterlagen wurde dargelegt, dass die Abgrenzung des geschützten Bereichs bislang nicht anhand der aktuellen ökologischen Entwicklung überprüft wurde.

Gerade in einem naturräumlich sensiblen Gebiet wie dem Dünningsbruch muss jedem Planer bewusst sein, dass sich der Wald in drei Jahrzehnten nicht verringert, sondern naturgemäß ausgeweitet hat. Auf bislang unbebauten Grundstücken sind Gehölzstrukturen entstanden, die nach § 2 Landesforstgesetz NRW oder nach Naturschutzrecht als Wald oder Biotop einzustufen sein können – unabhängig von den Flurstücksgrenzen von 1994.

Dennoch wird in der politischen Diskussion und in der Öffentlichkeit suggeriert, die Flächenverfügbarkeit sei ohne Einschränkungen gesichert. Tatsächlich wird damit nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die politischen Entscheidungsträger in die Irre geführt. Denn die Frage, ob die Fläche heute in vollem Umfang nutzbar ist, wurde bislang weder fachlich geprüft noch eindeutig beantwortet. Selbst die Verwaltung hat inzwischen bestätigt, dass diese Bewertung erst im Rahmen laufender Gutachten (u. a. Artenschutzprüfung II, Biotoptypenkartierung) erfolgt – deren Ergebnisse noch ausstehen.

Warum ist das relevant?

Sollte sich herausstellen, dass sich der Wald- oder Biotopcharakter in den vergangenen 30 Jahren in die geplante Bebauungsfläche hinein ausgedehnt hat, reduziert sich die tatsächlich nutzbare Fläche erheblich. Damit wäre die mehrfach betonte Aussage, die Schule passe problemlos innerhalb der damaligen Grenzen, nicht länger belastbar.

Transparenz und Sorgfalt statt politischer Vereinfachung

Es ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, vor weiteren Beschlüssen die tatsächlichen fachlichen Grundlagen offen zu legen und nachvollziehbar darzustellen, welche Flächen heute real verfügbar sind. Eine verantwortungsvolle Bauleitplanung darf sich nicht allein auf veraltete Annahmen stützen, wenn die Realität vor Ort längst eine andere ist.

Politische Entscheidungsträger und Öffentlichkeit haben Anspruch auf eine vollständige und sachgerechte Informationsgrundlage – bevor über Projekte entschieden wird, die Naturraum unwiederbringlich verändern und erhebliche finanzielle wie ökologische Folgen nach sich ziehen.