Im Zuge der aktuellen Bauplanungen im Gebiet Im Dünningsbruch, Für die Gesamtschule, den Ladepark und die Wohnbebauung offenbart sich ein fragwürdiges Vorgehen: Quellen, die in älteren Kartenwerken noch deutlich verzeichnet sind, tauchen in den neuen Planunterlagen schlichtweg nicht mehr auf. Betroffen sind insbesondere die obere Quelle des Haldener Bachs sowie die Wiesenbachquelle – beides eindeutige hydrologische Merkmale, die auf Karten der Vorjahre deutlich sichtbar dokumentiert wurden.
Ein Vergleich der alten und neuen Karten (siehe Abbildung) zeigt es unmissverständlich:
- Die obere Quelle des Haldener Bachs, ehemals klar eingezeichnet nahe der Berchumer Straße, ist in der neuen Darstellung nicht mehr vorhanden.
- Auch die Wiesenbachquelle im Bereich Haferkamp ist vollständig aus der offiziellen Kartierung verschwunden.
Im offiziellen Landschaftsplan der Stadt Hagen werden die obere Quelle des Haldener Bachs sowie die Quellbereiche des Wiesenbachs im Dünningsbruch eindeutig beschrieben und als ökologisch bedeutsame Elemente eingeordnet. Im Gegensatz dazu fehlt in den aktuell öffentlich einsehbaren Unterlagen zur geplanten Bebauung jegliche Darstellung oder Berücksichtigung dieser Quellen. Es entsteht der Eindruck, dass mit dem Wechsel von Planungsakteuren wesentliche hydrologische Realitäten „verschwunden“ sind – zumindest in der Darstellung.
Der verbindliche Landschaftsplan sieht sogar explizit eine Renaturierung dieser Quellen vor. In dem Landschaftsplan heißt es auf Seite 50:
„Dies bezieht sich insbesondere auf den Haldener Bach. Beseitigung von Landschaftsschäden. Hierzu zählt die Herrichtung der Kippe am Oberlauf des Haldener Baches.“
Ein Herrichten ist kein verschwinden lassen!
Deshalb drängen sich wichtige Fragen auf:
- Warum wurden die im Landschaftsplan eindeutig beschriebenen Quellbereiche in den aktuellen Planunterlagen nicht berücksichtigt?
- Wurde durch die Behörde geprüft, ob die geplante Bebauung zu einer Beeinträchtigung oder Verdrängung dieser Gewässer führen kann?
- Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die wasserrechtlichen Anforderungen im Gebiet Dünningsbruch sicherzustellen?
- Wurde die obere Quelle des Haldener Bachs sowie die Wiesenbachquelle wasserrechtlich oder ökologisch neu bewertet – und wenn ja: mit welchem Ergebnis?
Der Eindruck drängt sich auf, dass hier mit einer bemerkenswerten Konsequenz Rahmenparameter der Planung angepasst wurden, um der geplanten Bebauung im Dünningsbruch keine ökologischen Hindernisse in den Weg zu stellen. Wo ehemals wasserrechtlich relevante Elemente kartiert waren, wird versucht heute „Baufreiheit“ zu schaffen – zumindest auf dem Papier.
Besonders kritisch ist dabei, dass offenbar neue Planer zum Einsatz kommen, die auf frühere Kartengrundlagen entweder nicht zurückgreifen können oder wollen. Damit geht nicht nur lokal wichtiges Wissen verloren, sondern auch die Grundlage für eine ehrliche Bewertung der ökologischen Tragfähigkeit der geplanten Bebauung.
Fazit:
Der Fall zeigt beispielhaft, wie durch das gezielte „Verschwindenlassen“ von Quellen planerische Tatsachen geschaffen werden sollen. Eine transparente, faktenbasierte Abwägung – gerade im sensiblen Bereich der Flächenversiegelung und Gewässerökologie – sieht anders aus. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorgang öffentlich diskutiert und von zuständigen Stellen überprüft wird. Denn eines ist klar: Wasser lässt sich nicht wegplanen. Es kommt. Früher oder später.
