Zum Inhalt springen

Artenschutz im Dünningsbruch: Viel untersucht – aber ist wirklich alles geklärt?

Die geplante Gesamtschule im Dünningsbruch greift in einen ökologisch vielfältigen Lebensraum ein. Ein umfangreiches Artenschutzgutachten soll klären, welche Auswirkungen das Vorhaben auf geschützte Tierarten hat. Doch unsere Auswertung der Planungsunterlagen zeigt: Zwischen dokumentierten Artenvorkommen, fachlichen Bewertungen und den vorgesehenen Baumaßnahmen bestehen einige Widersprüche und offene Fragen.

Das Gutachten bestätigt: Der Dünningsbruch ist ein vielfältiger Lebensraum

Im Februar 2026 wurde die Artenschutzprüfung der Stufe II für die geplante Gesamtschule vorgelegt. Auf insgesamt 103 PDF-Seiten dokumentieren die Gutachter zahlreiche Untersuchungen.

Dabei wurden unter anderem 43 Vogelarten, neun sicher bestimmte Fledermausarten und 44 potenzielle Baumhöhlen beziehungsweise Spalten erfasst.

Besonders auffällig sind die Fledermausuntersuchungen: An einem Messstandort auf der südlichen Wiese wurden 7.327 akustische Rufaufnahmen registriert. Die Gutachter selbst beschreiben diesen Bereich als bevorzugt genutztes Jagdgebiet und die angrenzende Hecke als wichtige Leitlinie.

Auch beim Star wurden drei Brutverdachtsfälle festgestellt. Die vorhandenen Wiesen werden teilweise ausdrücklich als geeignete Nahrungshabitate beschrieben.

Das Gutachten liefert damit wichtige Erkenntnisse über die ökologische Bedeutung des Geländes.

Doch welche Konsequenzen werden daraus für die Planung gezogen?

Zwischen Artennachweis und Bewertung bleiben Fragen

Trotz der nachgewiesenen intensiven Nutzung bestimmter Flächen werden diese in den artspezifischen Bewertungen teilweise als nicht essenzielle Nahrungshabitate eingestuft.

Das kann fachlich begründet sein. Nicht jedes Jagdgebiet und nicht jede Nahrungsfläche ist automatisch besonders geschützt.

Entscheidend ist jedoch, ob die betroffenen Lebensräume für die ökologische Funktion geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten notwendig sind und ob ausreichend geeignete Alternativen bestehen.

Gerade diese Zusammenhänge sollten aus unserer Sicht nachvollziehbar dargestellt werden.

Weitere Fragen ergeben sich bei einzelnen Tierarten. So beschreibt das Gutachten grundsätzlich geeignete Lebensraumstrukturen für die streng geschützte Schlingnatter, dokumentiert jedoch keine systematische artspezifische Bestandserfassung.

Auch hier stellt sich die Frage, ob die vorhandene Datengrundlage für die abschließende Bewertung ausreicht.

Auch bei der Dokumentation gibt es Unstimmigkeiten

Bei unserer Durchsicht sind zudem mehrere auffällige Angaben aufgefallen.

So werden bei der Fledermauskartierung zunächst zehn Horchboxstandorte und drei Erfassungsphasen beschrieben. Die nachfolgenden Tabellen weisen dagegen fünf ausgewertete Standorte und sieben Phasen aus.

An anderer Stelle wird die Geburtshelferkröte mit dem wissenschaftlichen Namen Alytes obstetricans fälschlich als Gelbbauchunke bezeichnet. In der Schlusszusammenfassung erscheint zudem eine andere Messtischblattnummer als im übrigen Gutachten.

Solche Unstimmigkeiten sind für sich genommen kein Beweis für fehlerhafte Untersuchungen. Sie werfen jedoch Fragen zur Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung der fachlichen Dokumentation auf.

Bei einer Planung dieser Größenordnung sollten die Grundlagen eindeutig und überprüfbar sein.

Der geschützte Landschaftsbestandteil: Wo endet eigentlich die Betrachtung?

Besonders wichtig erscheint uns ein Aspekt, der weit über einzelne Tiernachweise hinausgeht.

Unmittelbar an das Baugebiet grenzt der geschützte Landschaftsbestandteil „Dünningsbruch“.

Dabei handelt es sich um einen rund fünf Hektar großen Eichen-Hainbuchenwald mit Feuchtstellen und Tümpeln.

Der Landschaftsplan der Stadt Hagen schützt ausdrücklich diesen Lebensraum und seine charakteristischen Pflanzen- und Tierarten.

Bereits die erste Artenschutzprüfung von Februar 2025 weist darauf hin, dass erhebliche Beeinträchtigungen dieses geschützten Bereichs vermieden werden müssen.

Gleichzeitig sieht die Schulplanung umfangreiche Erdarbeiten vor. Nach der Baugrundvorbeurteilung soll unmittelbar im nordöstlichen Bereich ein großer Stauraumkanal entstehen, dessen Sohle etwa vier bis sechs Meter unter der Geländeoberfläche liegt. Dafür werden Eingriffe in den anstehenden Fels erforderlich.

Das Baugrundgutachten beschreibt außerdem mögliche Schichtwasserführungen im Untergrund.

Welche Auswirkungen könnte ein solch tiefer Eingriff auf den Wasserhaushalt des angrenzenden Feuchtwaldes haben?

Könnten sich natürliche Wasserwege verändern? Welche Folgen hätte das für die vorhandenen Feuchtstellen und Kleingewässer?

Eine entsprechende Schädigung ist bislang nicht nachgewiesen. Aus den von uns ausgewerteten Unterlagen geht jedoch auch nicht eindeutig hervor, wie diese möglichen Auswirkungen umfassend untersucht und ausgeschlossen wurden.

Und was passiert mit dem Niederschlagswasser?

Hinzu kommt die Frage der Entwässerung.

Durch Schulgebäude, Verkehrsflächen und weitere Anlagen werden bisher unversiegelte Flächen verändert. Das Niederschlagswasser muss künftig gesammelt, zurückgehalten und abgeleitet werden.

Im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen werden für eine frühere Wohngebietsplanung im Dünningsbruch der Haldener Bach und der Wiesenbach als mögliche Vorfluter genannt. Gleichzeitig wird auf deren geringe hydraulische Kapazitäten hingewiesen.

Für die aktuelle Schulplanung ist der vollständige Entwässerungsweg anhand der bisher von uns betrachteten Unterlagen noch nicht eindeutig nachzuvollziehen.

Deshalb stellen sich weitere Fragen: Wohin gelangt das Wasser tatsächlich? Welche zusätzlichen Mengen sind bei Starkregen zu erwarten? Und wie werden mögliche Auswirkungen auf die betroffenen Gewässer und ihre Lebensräume bewertet?

Auch diese Fragen gehören für uns zu einer umfassenden Betrachtung der Umweltfolgen.

Unser Fazit: Artenschutz endet nicht an der Grundstücksgrenze

Die Artenschutzprüfung enthält umfangreiche Untersuchungen und sieht verschiedene Schutzmaßnahmen vor. Das erkennen wir ausdrücklich an.

Unsere kritische Durchsicht zeigt jedoch auch fachliche Unklarheiten, dokumentierte Unstimmigkeiten und offene Fragen – insbesondere bei der Bewertung von Lebensraumfunktionen und den möglichen mittelbaren Auswirkungen der Baumaßnahmen.

Dabei geht es nicht darum, bereits heute Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu behaupten.

Es geht um die Frage, ob die Folgen des gesamten Bauvorhabens ausreichend untersucht wurden, bevor eine endgültige Entscheidung über diesen Standort getroffen wird.

Die Stadt Hagen verfolgt die Planung der Gesamtschule weiter. Gerade deshalb ist es wichtig, dass mögliche Konflikte nicht lediglich als unproblematisch eingestuft, sondern nachvollziehbar aufgeklärt werden.

Wir werden diese Fragen in unserer fachlichen Stellungnahme zur nächsten Beteiligungsrunde aufgreifen und die weitere Behandlung durch die Stadt aufmerksam begleiten.

Denn wer so tief in einen sensiblen Lebensraum eingreifen will, muss auch entsprechend gründlich prüfen.


Quellen und weiterführende Unterlagen