Zentrale Fragestellungen und kritische Punkte zum Bauvorhaben
Der Wunsch nach einer modernen und neuen Gesamtschule ist nachvollziehbar – doch rund um das geplante Bauvorhaben im Dünningsbruch bleiben viele zentrale Fragen unbeantwortet. Statt auf nachvollziehbare Informationen oder belastbare Daten zu setzen, begegnen Politik und Verwaltung berechtigten Nachfragen häufig mit Vertröstungen wie „Vertrauen Sie uns“ oder „Das wurde ausreichend geprüft“. Doch auf die Bitte, Einsicht in die zugrunde liegenden Konzepte oder Prüfunterlagen zu erhalten, folgt meist Schweigen. Dabei gilt: „Seeing is believing“ – nur wer die Fakten kennt, kann sich ein fundiertes Bild machen.
Das Vorhaben auf einen Blick
Die verabschiedete Planungsvariante 3b sieht den Bau einer fünfzügigen Gesamtschule mit einer Dreifeld-Sporthalle im Dünningsbruch auf einer Fläche von 30.000 qm vor. Sie ist eine abgespeckte Version der ursprünglich gewünschten sechs Züge mit Vierfeldhalle – und soll trotz beengter Flächenverhältnisse, naturschutzrechtlicher Einschränkungen und topografischer Herausforderungen umgesetzt werden. Ziel ist es laut Stadt, die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Doch schon die Vorstudie zeigt: Selbst bei dieser reduzierten Variante bleiben viele kritische Fragen offen – insbesondere zur tatsächlichen Flächeneignung, zur Umweltverträglichkeit, zur Erschließung und zur langfristigen Tragfähigkeit des Vorhabens.
Zentrale Fragestellungen & kritische Punkte
Planungsgrundlagen & Alternativen | Ist die Standortentscheidung nachvollziehbar begründet?
Der zusätzliche Schulraumbedarf ist nicht belastbar nachgewiesen.
Die Planung stützt sich im Kern auf ein Gutachten aus dem Jahr 2020. Gleichzeitig wurde bereits in späteren Schulentwicklungsplanungen festgestellt, dass eine neue Prognose erforderlich ist und auf dieser Basis keine längerfristigen Prognosen über 2024 hinaus möglich sind. (Drucksachennummer 1061/2021
In der Schulentwicklungsplanung 2023 (Drucksachennummer 0747/2023) wird ausdrücklich erklärt, dass eine Aktualisierung der Prognose „zwingend erforderlich“ sei, aber nicht vollständig durchgeführt werden konnte. Stattdessen wurde mit überschlägigen Hochrechnungen gearbeitet. Hier liegt der eigentliche Widerspruch:
Die Prognose soll für die Planung nicht ausreichen, gleichzeitig dient sie als Grundlage für die Planung.
Die Bedarfsentwicklung hängt maßgeblich von zukünftigen Zuwanderungs- und Bevölkerungsentwicklungen ab. Diese Faktoren sind naturgemäß unsicher. Dennoch fehlen belastbare Szenarien oder Bandbreiten, die unterschiedliche Entwicklungen abbilden.
Die Tatsache, dass heute Bewerber an Gesamtschulen abgewiesen werden, beweist lediglich einen aktuellen Nachfrageüberhang. Sie beantwortet jedoch nicht die Fragen:
Wie entwickelt sich der Bedarf in 5 Jahren?
Wie entwickelt sich der Bedarf in 10 Jahren?
Welche Schulgröße wird langfristig benötigt?
Sind die Investitionen dauerhaft gerechtfertigt?
Die zentrale Rechtfertigung des Projekts ist damit nicht belastbar abgesichert
Die Stadtverwaltung Hagen begründet den massiven Eingriff in Natur, Landschaft und Infrastruktur mit einem langfristigen Bedarf. Gleichzeitig fehlt die von der Verwaltung selbst als notwendig bezeichnete Aktualisierung der Prognose.
Eine aktuelle Schulbedarfsprognose liegt nicht vor.
Die Stadt Hagen begründet die Errichtung der neuen Gesamtschule mit einer steigenden Nachfrage nach Gesamtschulplätzen und einer erwarteten Zunahme der Schülerzahlen. Die zugrunde liegende Bedarfsplanung stützt sich dabei im Wesentlichen auf Prognosen und Gutachten, die bereits mehrere Jahre alt sind. Gleichzeitig stellt die Verwaltung in ihren eigenen Unterlagen fest, dass eine Aktualisierung der Schulbedarfsprognose „zwingend erforderlich“ sei, jedoch nicht vollständig durchgeführt werden konnte. Stattdessen wurde die Planung auf Grundlage überschlägiger Hochrechnungen fortgeführt.
Darüber hinaus weist die Stadt selbst darauf hin, dass die Entwicklung der Schülerzahlen maßgeblich von zukünftigen Zuwanderungsbewegungen beeinflusst wird. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass diese Entwicklung von externen Faktoren abhängt und nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Trotzdem wurden keine unterschiedlichen Entwicklungsszenarien oder Bandbreiten vorgelegt, die diese Unsicherheiten nachvollziehbar abbilden.
Die Planung basiert damit auf mehreren Jahre alten Prognosedaten und einer einzelnen Bedarfserwartung. Wie sich der tatsächliche Schulraumbedarf bei einer geringeren Zuwanderung oder veränderten demografischen Entwicklungen entwickeln würde, bleibt offen.
Die tatsächliche Schulraumsituation wird nicht transparent dargestellt.
Die Begründung für den Neubau der Gesamtschule stützt sich maßgeblich auf die Zahl abgewiesener Gesamtschulbewerber. Daraus lässt sich jedoch lediglich ableiten, dass die Nachfrage nach dieser Schulform die verfügbaren Plätze übersteigt.
Nicht nachvollziehbar dargestellt wird hingegen die Gesamtsituation des vorhandenen Schulraums in Hagen. Insbesondere bleibt offen, wie viele Schulplätze an anderen Schulformen ungenutzt bleiben und welche Kapazitäten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ebenso wird nicht transparent gemacht, in welchem Umfang die tatsächlich angebotenen Züge von den genehmigten Kapazitäten (aufgrund beispielweise Lehrermangel oder fehlender Nachfrage) abweichen. Insbesondere bleibt offen, ob die Umwandlung bestehender Schulplätze anderer Schulformen in zusätzliche Gesamtschulplätze geprüft wurde.
Ohne diese Betrachtung bleibt unklar, welcher Anteil der fehlenden Schulplätze auf tatsächlichen Raummangel und welcher auf personelle oder organisatorische Faktoren zurückzuführen ist.Darüber hinaus ist nicht erkennbar, ob vorhandene oder stillgelegte Schulstandorte systematisch in die Bedarfs- und Alternativenprüfung einbezogen wurden.
Damit fehlt eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung der vorhandenen Schulraumkapazitäten als Grundlage für die Entscheidung über einen zusätzlichen Schulstandort.
Eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativstandorten wurde nicht durchgeführt.
Nach Auskunft der Stadt Hagen liegen derzeit keine Vergleichsanalysen zu alternativen Standorten vor. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass eine Alternativenprüfung erst im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens erfolgen soll.
Die Auswahl des Standorts „Im Dünningsbruch“ basiert damit im Wesentlichen auf einer vorgelagerten Bewertungsmatrix, die nach Aussage der Verwaltung lediglich einer ersten Priorisierung potenzieller Flächen diente und ausdrücklich keine vertiefte fachliche Prüfung ersetzen sollte.
Gleichzeitig wird in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt, dass eine standortübergreifende Alternativenprüfung im laufenden Verfahren nicht vorgesehen ist und der gewählte Standort lediglich auf seine Realisierbarkeit überprüft wird.
Damit wurde die Standortentscheidung getroffen, bevor eine vertiefte fachliche Prüfung möglicher Alternativen vorlag. Zudem sind die Grundlagen der ursprünglichen Standortbewertung nicht nachvollziehbar dokumentiert. Die veröffentlichte Bewertungsmatrix enthält lediglich zusammengefasste Einstufungen, ohne Offenlegung der konkreten Bewertungskriterien, Gewichtungen, Datengrundlagen oder Bewertungsmaßstäbe.
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar belegt, dass der Standort „Im Dünningsbruch“ gegenüber möglichen Alternativen die fachlich beste Lösung darstellt.
Die Standortentscheidung erfolgte vor der Prüfung der tatsächlichen Realisierbarkeit.
Nach Auskunft der Stadt Hagen diente die Bewertungsmatrix lediglich einer ersten vergleichenden Einschätzung möglicher Standorte. Sie sollte weder die erforderlichen Detailprüfungen ersetzen noch eine abschließende fachliche Bewertung vorwegnehmen.
Dennoch bildet genau diese Priorisierung die Grundlage für die Auswahl des Standorts „Im Dünningsbruch“. Die eigentlichen Prüfungen zu Themen wie Naturschutz, Verkehr, Baugrund, Entwässerung oder technische Machbarkeit wurden erst für das anschließende Verfahren vorgesehen.
Damit wurde eine Bewertungsmethode, die ausdrücklich nur der Vorauswahl potenzieller Flächen dienen sollte, faktisch zur Grundlage einer weitreichenden Standortentscheidung gemacht. Ob der Standort auch nach Abschluss aller fachlichen Prüfungen die beste Lösung darstellt, wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht untersucht.
Die Vereinbarkeit mit den bisherigen Planungszielen des Gebiets ist nicht vorhanden.
Der Standort „Im Dünningsbruch“ ist im Flächennutzungsplan bislang für öffentliche Verwaltungseinrichtungen vorgesehen. Die nun geplante Nutzung als fünfzügige Gesamtschule mit Dreifeldsporthalle verfolgt einen völlig anderen Zweck und geht mit deutlich anderen Anforderungen und Auswirkungen einher.
Während eine Verwaltungsnutzung typischerweise durch Büroarbeitsplätze und eine vergleichsweise geringe Verkehrs- und Lärmbelastung geprägt ist, erzeugt ein Schulstandort mit mehreren hundert Schülern, Sporthalle und Außenanlagen erhebliche zusätzliche Verkehrs-, Nutzungs- und Umweltwirkungen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb eine Fläche, die ursprünglich für Verwaltungszwecke vorgesehen war, nun für eine derart intensive schulische Nutzung geeignet sein soll. Eine nachvollziehbare Begründung für diesen grundlegenden Nutzungswechsel ist nicht erkennbar.
Die Auswirkungen alternativer Lösungen wurden nicht vergleichend bewertet.
Die Stadt Hagen begründet die Standortwahl für den Dünningsbruch mit einer vorgelagerten Priorisierung potenzieller Flächen. Gleichzeitig liegen nach Auskunft der Verwaltung keine Vergleichsanalysen zu alternativen Standorten vor.
Damit fehlt eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der Auswirkungen verschiedener Lösungsansätze. Insbesondere ist nicht erkennbar, wie sich alternative Standorte hinsichtlich Natur- und Umweltschutz, Verkehr, Flächenverbrauch, Baugrund, Erschließungsaufwand, Wirtschaftlichkeit oder Auswirkungen auf Anwohner im Vergleich zum Standort Dünningsbruch darstellen würden.
Die Begründung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Feststellung, dass andere Standorte nicht zur Verfügung stünden oder für andere Zwecke benötigt würden. Eine fachlich nachvollziehbare Vergleichsbewertung der jeweiligen Vor- und Nachteile wird jedoch nicht vorgelegt.
Dadurch bleibt offen, ob der Standort Dünningsbruch tatsächlich die beste Lösung darstellt oder lediglich die zuerst ausgewählte Lösung weiterverfolgt wird.
Alternative Standorte (z.B. Brachflächen) wurden nicht betrachtet.
Die Auswahl des Standorts „Im Dünningsbruch“ basiert auf einer Standortbetrachtung aus der Schulentwicklungsplanung, die mehrere Jahre zurückliegt. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung erheblich verändert.
Insbesondere wurden zwischenzeitlich neue Entwicklungs- und Nachnutzungspotenziale sichtbar, darunter Brachflächen, Konversionsflächen und mögliche Umnutzungen bestehender Standorte. Ob und in welchem Umfang diese Flächen in die Standortbewertung eingeflossen sind, ist nicht nachvollziehbar.
Dies betrifft beispielsweise Flächen wie den Reitanlage oder Sportplatz Höing, das ehemalige Freibad am Kirchberg, das Brandt-Gelände, mögliche Ringtauschlösungen mit CUNO oder Fachhochschule, Flächen im Umfeld der FernUniversität oder weitere Entwicklungsflächen im Stadtgebiet.
Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass die Standortentscheidung auf einer aktuellen und vollständigen Betrachtung der verfügbaren Flächenpotenziale beruht. Damit bleibt offen, ob die Inanspruchnahme einer bislang unbebauten Fläche im Dünningsbruch tatsächlich die beste oder alternativlose Lösung darstellt.
Das Grundstück ist nicht groß genug für eine fünfzügige Gesamtschule mit Sporthalle
Die Planungsvariante 3b sieht den Bau einer fünfzügigen Gesamtschule mit Dreifeld-Sporthalle auf einer Fläche von rund 20.000 m² vor. Ursprünglich standen etwa 30.000 m² zur Verfügung, doch durch Schutzabstände zu Waldflächen, der Eichenallee und privaten Grundstücken reduziert sich die effektiv nutzbare Fläche erheblich. Die Vorstudie selbst kommt zum Schluss, dass das Gelände für eine sechszügige Schule zu klein ist – und legt mit Variante 3b eine verkleinerte „Kompromisslösung“ vor.
Widerspruch:
Ob selbst für fünf Züge ausreichend Raum vorhanden ist, bleibt zweifelhaft – denn wesentliche funktionale Flächen wurden schlicht weggelassen oder nicht konkret berücksichtigt:
Verkehrsflächen wie Hol- und Bringzonen, Rangier- und Wendemöglichkeiten für Busse und PKW fehlen vollständig.
Eine Haltestelle für den ÖPNV ist bislang nur eine vage Idee – ohne konkrete Planungsgrundlage.
Die Zahl der nötigen Stellplätze (z. B. für Lehrkräfte, Verwaltung, Sportveranstaltungen) ist nicht ausgewiesen.
Eine Anlieferzone für die Mensa (z. B. für Catering oder Lieferverkehr) ist nicht vorgesehen.
Auf dem Papier wird von Waldabstand gesprochen, tatsächlich werden aber die Flurstücksgrenzen als Bebauungsgrenze genommen – was bedeutet: Im Osten müssten etwa 4 Meter Wald gerodet werden, um die 30m Waldabstand einzuhalten.
Fazit:
Das Gelände wirkt in der Studie „passend“, weil zentrale Bedarfe schlicht ausgeblendet wurden. Die Aussage, das Grundstück sei geeignet, basiert damit nicht auf einer realistischen Gesamtschau aller Erfordernisse. Die Planung schöpft die Fläche nicht nur aus – sie überschreitet sie faktisch.
Wasser, Baugrund & technische Risiken | Ist das Vorhaben an diesem Standort technisch umsetzbar?
Die Grundwassersituation ist nicht ausreichend untersucht.
Die vorliegenden Untersuchungen bilden lediglich eine Momentaufnahme ab. Langzeitmessungen über unterschiedliche Jahreszeiten und Niederschlagsperioden liegen nicht vor.
Wasserstände können sich jahreszeitlich erheblich verändern. Zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen könnten erst während der Planung oder Bauausführung erforderlich werden. Risiken und Kosten lassen sich derzeit nicht verlässlich abschätzen.
Aussagen zum Wasserhaushalt beruhen teilweise auf Annahmen.
Wesentliche Aussagen zur Grundwassersituation wurden aus Topografie und Erfahrungswerten weit entfernter Grundstücke abgeleitet, nicht durch langfristige Messungen am Standort nachgewiesen.
Zentrale Planungsgrundlagen basieren nicht auf langfristigen Messdaten. Spätere Erkenntnisse können Anpassungen an Entwässerung und Bauwerksplanung erforderlich machen. Das technische Risiko wird möglicherweise unterschätzt. Überflutungsgefahr für den Stadtteil Halden. Bau- und Folgekosten steigen!
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist nur eingeschränkt möglich.
Die Gutachter gehen selbst nicht von einer vollständigen Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers aus. Zusätzliche technische Maßnahmen werden erforderlich.
Regenwasser muss in größerem Umfang technisch zurückgehalten und abgeleitet werden. Zusätzliche Flächen und Bauwerke für die Regenwasserbewirtschaftung werden erforderlich. Höhere Investitions- und Unterhaltungskosten sind zu erwarten. Baukosten steigen!
Mit Schichtwasser und stauendem Wasser ist zu rechnen.
Das Gutachten weist darauf hin, dass oberhalb des eigentlichen Grundwasserspiegels zeitweise Wasserführungen auftreten können, die von Niederschlägen abhängig sind.
Wasser kann zeitweise in Baugruben, Kellerbereiche oder technische Anlagen eindringen. Die Anforderungen an Abdichtung und Entwässerung steigen. Starkregenereignisse können die Situation zusätzlich verschärfen. Baukosten steigen!
Die Entwässerung des Standorts erfordert umfangreiche technische Eingriffe.
Für die Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers sind aufwendige technische Bauwerke und Eingriffe in den Untergrund vorgesehen.
Die Funktionsfähigkeit des Standorts hängt dauerhaft von technischen Anlagen ab. Ausfälle oder Überlastungen können zu Problemen bei Starkregen führen. Betrieb, Wartung und Instandhaltung verursachen langfristige Folgekosten.
Der Baugrund konnte nur eingeschränkt erkundet werden.
Mehrere Untersuchungen mussten vorzeitig beendet werden, da bereits in geringer Tiefe Festgestein anstand. Für einzelne Bereiche werden weitere Untersuchungen empfohlen.
Nicht alle Untergrundverhältnisse sind abschließend bekannt. Zusätzliche Untersuchungen können erforderlich werden. Unerwartete Erkenntnisse während der Bauphase können Termin- und Kostenrisiken verursachen.
Der Standort erfordert aufwendige Felsarbeiten.
Teile des Untergrunds bestehen aus schwer lösbarem Fels. Dies erhöht den technischen Aufwand und die baulichen Risiken.
Erhöhte Baukosten durch Felsabtrag und Spezialverfahren. Längere Bauzeiten. Erschütterungen und Belastungen während der Bauphase.
Auswirkungen der Bauarbeiten auf Nachbargebäude können nicht ausgeschlossen werden.
Das Gutachten empfiehlt ausdrücklich Beweissicherungsverfahren an benachbarten Gebäuden vor Beginn der Bauarbeiten.
Schäden oder Beeinträchtigungen an benachbarten Gebäuden sind nicht auszuschließen. Beweissicherungsmaßnahmen anstatt Schadensreduzierung wird angedacht. Bewertung des Risikos nicht vorhanden. Konflikte und Haftungsfragen während der Bauphase vorprogrammiert.
Die Auswirkungen extremer Wetterereignisse sind nicht abschließend bewertet.
Starkregenereignisse nehmen nachweislich zu. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Entwässerungssysteme unter Extrembedingungen ist bislang nicht nachvollziehbar dargestellt. Überflutungs- und Schadensrisiken bleiben offen.
Der Standort erfordert eine aufwendige und kostenintensive Gründung bis auf den Fels.
Das Baugrundgutachten empfiehlt, die Fundamente möglichst vollständig auf dem anstehenden Fels zu gründen, um Setzungsunterschiede und Zwängungen innerhalb der Gebäude zu vermeiden. Ursache sind die Hanglage des Geländes sowie die unterschiedlichen Gründungsverhältnisse innerhalb des Plangebiets.
Umfangreiche Erd- und Felsarbeiten werden erforderlich. Der technische Aufwand steigt erheblich. Die Baukosten sind gegenüber einfacheren Standorten deutlich höher. Die Empfehlung verdeutlicht, dass der Standort geologisch keine einfachen Gründungsverhältnisse aufweist.
Wenn schon das Gutachten empfiehlt, möglichst bis auf den Fels zu gründen, stellt sich automatisch die Frage, ob dies wirklich der wirtschaftlich sinnvollste Standort ist.
Natur, Wald & Umwelt | Welche Auswirkungen hat das Vorhaben?
Die Planung greift in den Schutzbereich eines geschützten Landschaftsbestandteils ein.
Die Planung gefährdet die Schutzfunktion des geschützten Landschaftsbestandteils „Dünningsbruch“.
Der unmittelbar an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Dünningsbruch“ angrenzende Waldrand übernimmt wichtige ökologische Funktionen für den dahinterliegenden Feuchtwald. Er wirkt als Windschutz, Pufferzone, Übergangsbereich und beeinflusst den lokalen Wasserhaushalt. Nach Einschätzung der oberen Naturschutzbehörde sind für die naturschutzfachliche Bewertung nicht allein Grundstücksgrenzen, sondern die tatsächlich vorhandenen ökologischen Strukturen maßgeblich.
Nach aktuellem Planungsstand soll unmittelbar entlang dieses Waldrandes ein rund 100 Meter langer und bis zu 6 Meter tiefer Regenrückhaltekanal errichtet werden. Gleichzeitig müssten vorgelagerte Baumreihen entfernt werden. Dadurch drohen eine Destabilisierung des Waldrandes, erhöhte Windwurfgefahren, Austrocknungseffekte sowie Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts des tieferliegenden Feuchtwaldsystems.
Die zentrale naturschutzfachliche Frage lautet daher nicht, ob einzelne Bäume gefällt werden, sondern ob ein geschützter Feuchtwald langfristig ökologisch intakt bleiben kann, wenn sein vorgelagerter Schutz-, Puffer- und Übergangsbereich technisch zerschnitten und hydrologisch verändert wird. Genau diese Funktionen waren ursprünglich Grundlage der Schutzwürdigkeit des Gebiets.
Die Bebauung führt zum Verlust einer bislang unbebauten Freifläche.
Die geplante Gesamtschule soll auf einer heute weitgehend unbebauten Grünfläche errichtet werden. Mit der Bebauung gehen natürliche Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Die Fläche steht künftig weder als Freiraum noch als Teil des Landschaftsraums zur Verfügung. Anders als technische Bauwerke lassen sich solche Freiflächen nach einer Bebauung praktisch nicht wiederherstellen. Der Eingriff ist daher langfristig und weitgehend irreversibel.
Die Bedeutung der Fläche für die Klimaanpassung wird nicht ausreichend berücksichtigt.
Unbebaute Grünflächen leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung. Sie ermöglichen die Versickerung von Niederschlagswasser, fördern die Verdunstung und wirken temperaturausgleichend. Mit zunehmenden Hitze- und Starkregenereignissen gewinnen solche Flächen für Städte an Bedeutung. In den vorliegenden Unterlagen wird jedoch nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Rolle die Fläche im lokalen Klimaanpassungskonzept spielt und welche Folgen ihr Verlust langfristig haben kann.
Die Funktion als Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiet wird nicht ausreichend bewertet.
Der Dünningsbruch trägt zur nächtlichen Bildung von Kaltluft bei und beeinflusst als einzige Frischluftschneise für die Innenstadt das lokale Stadtklima positiv. Besonders in dicht bebauten Stadtbereichen gewinnen solche Ausgleichsräume an Bedeutung. Die Bebauung verändert die Strömungsverhältnisse dauerhaft. Ob und in welchem Umfang die Fläche heute zur Frischluftversorgung beiträgt und welche Auswirkungen die Bebauung auf diese Funktion hat, wird bislang nicht nachvollziehbar dargestellt.
Die Vereinbarkeit mit dem Hitzeaktionsplan ist nicht nachvollziehbar belegt.
Die Stadt Hagen verfolgt eigene Ziele zur Klimaanpassung und zum Umgang mit zunehmenden Hitzeperioden. Gleichzeitig soll eine bislang unbebaute Freifläche versiegelt und bebaut werden. Diese Fläche liegt innerhalb der klimatischen Baugrenzen, die die Stadt Hagen in ihrem Hitzeschutzplan festgelegt hat. Die Unterlagen erläutern bislang nicht nachvollziehbar, wie dieser Eingriff mit den langfristigen Klimazielen, den Anforderungen der Klimaanpassung und den Maßnahmen des Hitzeschutzes vereinbar ist. Eine systematische Gegenüberstellung von Zielkonflikten und Auswirkungen fehlt.
Die Flächenversiegelung verändert den natürlichen Wasserhaushalt.
Durch Gebäude, Verkehrsflächen und Sportanlagen wird ein erheblicher Teil der heutigen Freifläche versiegelt. Dadurch kann Niederschlagswasser nicht mehr wie bisher im Boden versickern. Die natürliche Wasseraufnahme der Fläche wird reduziert und durch technische Entwässerungssysteme ersetzt. Dies erhöht die Abhängigkeit von künstlichen Rückhalte- und Ableitungssystemen und verändert den Wasserhaushalt des Gebiets dauerhaft.
Das Führt dazu das der geschützte Landschaftsbestandteil mit erheblich weniger Wasser versorgt wird und sich verändert.
Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind dauerhaft.
Mit der Bebauung wird eine bislang offene Landschaftsfläche in einen Schulcampus mit Gebäuden, Sportanlagen, Parkflächen und Verkehrsanlagen umgewandelt. Die bestehenden Landschaftsstrukturen verändern sich grundlegend. Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf die Bauphase, sondern prägen das Gebiet dauerhaft über Jahrzehnte hinweg.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Charakter des Gebiets wird heute durch Freiflächen, Gehölzstrukturen und den Übergang zur umgebenden Landschaft geprägt. Die geplanten Gebäude, Sportanlagen, Beleuchtungen und Verkehrsflächen verändern dieses Erscheinungsbild grundlegend. Die langfristigen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Wahrnehmung des Gebiets werden bislang nicht ausreichend gewürdigt.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz liegt noch nicht vollständig vor.
Der tatsächliche Umfang der Eingriffe in Natur und Landschaft kann erst auf Grundlage einer vollständigen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz bewertet werden. Diese liegt derzeit noch nicht vor. Damit ist bislang offen, welche Eingriffe tatsächlich entstehen und ob diese überhaupt vollständig ausgeglichen werden können.
Die artenschutzrechtliche Bewertung basiert auf Unsicherheiten und Fehlern.
Die Untersuchungen zum Artenschutz befinden sich noch im Verfahren. Erst mit Vorliegen aller Kartierungen und Bewertungen lässt sich beurteilen, welche Auswirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten tatsächlich zu erwarten sind. Derzeit bestehen daher weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Einschränkungen und erforderlicher Schutzmaßnahmen.
Verkehr & Erschließung | Wie funktioniert der Standort im laufenden Betrieb?
Die Leistungsfähigkeit der Erschließung ist nicht nachgewiesen.
Die geplante Schule erzeugt täglich erhebliche Verkehrsströme. Bislang ist nicht nachvollziehbar belegt, dass die vorhandene Erschließung diese zusätzlichen Belastungen dauerhaft aufnehmen kann. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Straßennetzes bleibt offen.
Die Auswirkungen des Hol- und Bringverkehrs werden berücksichtigt.
Erfahrungen anderer Schulstandorte zeigen, dass insbesondere zu Schulbeginn und Schulende erhebliche Verkehrsspitzen entstehen. Ob die geplanten Verkehrsflächen und Zufahrten diese Belastungen aufnehmen können, ist bislang nicht nachvollziehbar dargestellt.
Die Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete sind nicht ausreichend bewertet.
Zusätzlicher Verkehr, Parksuchverkehr, Lieferverkehr und Veranstaltungen wirken sich nicht nur auf das Schulgrundstück aus, sondern auch auf die umliegenden Wohnstraßen. Die tatsächlichen Folgen für die Anwohner werden bislang nicht umfassend dargestellt.
Die langfristige Verkehrsentwicklung wurde nicht betrachtet.
Die Verkehrsgutachten betrachten in der Regel einen definierten Planungszustand. Unklar bleibt, wie sich steigende Schülerzahlen, zusätzliche Nutzungen oder veränderte Mobilitätsmuster langfristig auf die Verkehrssituation auswirken.
Die Auswirkungen der Sporthalle und außerschulischer Nutzungen sind unklar.
Die geplante Dreifeldsporthalle wird nicht nur für den Schulbetrieb genutzt. Hinzu kommen Vereinsnutzungen, Veranstaltungen und Abendtermine. Die daraus entstehenden zusätzlichen Verkehrsbewegungen werden bislang nicht nachvollziehbar bewertet.
Die Parkplatzsituation ist nicht abschließend geklärt.
Die tatsächliche Anzahl benötigter Stellplätze hängt nicht nur vom Schulbetrieb, sondern auch von Veranstaltungen, Elternverkehr und Vereinsnutzungen ab. Eine Verlagerung des Parkdrucks in angrenzende Wohngebiete kann nicht ausgeschlossen werden.
Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist nicht nachvollziehbar belegt.
Ein wesentlicher Teil der Verkehrsprognosen basiert auf der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ob die vorhandenen Verbindungen, Kapazitäten und Wegebeziehungen tatsächlich ausreichend sind, wird bislang nicht belastbar dargestellt.
Die Gesamtbelastung des Standorts wurde nicht betrachtet.
Verkehr, Sporthalle, Veranstaltungen, Schulbetrieb, Parkplatznutzung und Anlieferungen wirken gleichzeitig auf den Standort ein. Eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung dieser kumulierten Belastungen liegt bislang nicht vor.
Bau- & Folgekosten | Ist der Standort die wirtschaftlich sinnvollste Lösung?
Die Wirtschaftlichkeit des Standorts wurde nicht nachvollziehbar belegt.
Die Stadt hat bislang keine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt, aus der hervorgeht, warum gerade der Dünningsbruch die wirtschaftlich beste Lösung sein soll. Ohne Vergleich zu Alternativstandorten bleibt offen, ob andere Standorte mit geringeren Kosten und Risiken realisierbar gewesen wären.
Die Kosten der schwierigen Standortbedingungen sind nicht transparent dargestellt.
Der Standort weist zahlreiche technische Besonderheiten auf: Hanglage, Felsgründung, Regenrückhaltung, Entwässerungsmaßnahmen, umfangreiche Erdarbeiten und aufwendige Erschließung. Welche Mehrkosten hierdurch entstehen und wie diese in die Standortentscheidung eingeflossen sind, wird bislang nicht nachvollziehbar dargestellt.
Die langfristigen Folgekosten des Standorts sind unklar.
Neben den Baukosten entstehen dauerhaft Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen. Dies betrifft insbesondere Entwässerungsanlagen, Regenrückhaltung, Hang- und Böschungssicherung sowie weitere standortbedingte Infrastruktur. Eine transparente Gesamtdarstellung der Folgekosten liegt bislang nicht vor.
Die Auswirkungen von Kostensteigerungen wurden nicht bewertet.
Großprojekte im öffentlichen Bereich sind regelmäßig von Preissteigerungen betroffen. Gerade bei technisch anspruchsvollen Standorten können zusätzliche Anforderungen während der Planung und Bauausführung zu erheblichen Mehrkosten führen. Die wirtschaftlichen Risiken werden bislang nicht nachvollziehbar dargestellt.
Die Kosten möglicher Umplanungen und Nachbesserungen bleiben offen.
Mehrere Gutachten und Fachplanungen befinden sich noch im Verfahren. Sollten sich zusätzliche Anforderungen aus Natur-, Wasser-, Verkehrs- oder Baugrundgutachten ergeben, können weitere technische Maßnahmen erforderlich werden. Die daraus resultierenden Kosten sind derzeit nicht abschätzbar.
Die Planung berücksichtigt die Kosten alternativer Lösungen nicht.
Eine belastbare Entscheidung setzt voraus, dass unterschiedliche Lösungsansätze miteinander verglichen werden. Ohne Gegenüberstellung von Alternativstandorten, Nachnutzung bestehender Flächen oder organisatorischen Lösungen bleibt offen, ob die gewählte Variante tatsächlich die wirtschaftlichste Lösung darstellt.
Die langfristigen Belastungen für den städtischen Haushalt sind nicht transparent.
Die Entscheidung betrifft nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die langfristige finanzielle Belastung der Stadt. Wie sich Baukosten, Finanzierung, Folgekosten und zukünftige Instandhaltungen über die gesamte Lebensdauer des Projekts entwickeln, wird bislang nicht nachvollziehbar dargestellt.
Der ursprünglich kommunizierte Zeitplan ist zunehmend unrealistisch.
Für das Vorhaben stehen weiterhin wesentliche Untersuchungen, Fachgutachten und Genehmigungsverfahren aus. Gleichzeitig sind zahlreiche Fragestellungen zu Natur-, Wasser-, Verkehrs- und Baugrundthemen noch nicht abschließend geklärt. Jede zusätzliche Untersuchung, Planungsanpassung oder behördliche Auflage kann den Projektablauf verlängern.
Auswirkungen / Folgen
- Spätere Fertigstellung der Schule.
- Zusätzliche Planungs- und Baukosten.
- Höhere Risiken durch Baupreissteigerungen.
- Zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt.
Das Vorhaben weist ein erhöhtes Konflikt- und Rechtsrisiko auf.
Das Projekt berührt zahlreiche konfliktträchtige Themenfelder gleichzeitig. Dazu zählen Schulentwicklungsplanung, Flächenverbrauch, Naturschutz, Wasserhaushalt, Waldabstände, Verkehr, Klimaanpassung sowie Eingriffe in das Umfeld eines geschützten Landschaftsbestandteils. Gleichzeitig sind wesentliche Fachfragen weiterhin umstritten oder noch nicht abschließend geklärt.
Auswirkungen / Folgen
- Erhöhtes Risiko für Einwendungen und Rechtsmittel.
- Zusätzlicher Prüf- und Abstimmungsaufwand.
- Mögliche Verzögerungen im Genehmigungs- und Planungsverfahren.
- Steigende Planungs- und Projektkosten.
- Höhere Unsicherheit hinsichtlich der Terminplanung.
Der Bau einer neuen Gesamtschule ist ein großes und langfristiges Projekt mit tiefgreifenden Folgen für Natur, Stadtbild, Haushalt und Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, zentrale Fragen nicht nur technisch, sondern auch strategisch zu beantworten.
Was fehlt oder ist unklar? Welche Fragen müssen aus Ihrer Sicht noch beantwortet werden? Schreiben Sie uns!