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Offene Fragen und Widersprüche im Bauvorhaben im Dünningsbruch

Offene Fragen & Widersprüche im Bauvorhaben im Dünningsbruch

Der Wunsch nach einer modernen und neuen Gesamtschule ist nachvollziehbar – doch rund um das geplante Bauvorhaben im Dünningsbruch bleiben viele zentrale Fragen unbeantwortet. Statt auf nachvollziehbare Informationen oder belastbare Daten zu setzen, begegnen Politik und Verwaltung berechtigten Nachfragen häufig mit Vertröstungen wie „Vertrauen Sie uns“ oder „Das wurde ausreichend geprüft“. Doch auf die Bitte, Einsicht in die zugrunde liegenden Konzepte oder Prüfunterlagen zu erhalten, folgt meist Schweigen. Dabei gilt: „Seeing is believing“ – nur wer die Fakten kennt, kann sich ein fundiertes Bild machen.

Beschlossene Planungsvariante 3b für die Gesamtschule im Dünningsbruch

Die Planungsvariante 3b sieht den Bau einer fünfzügigen Gesamtschule mit einer Dreifeld-Sporthalle im Dünningsbruch vor. Sie ist eine abgespeckte Version der ursprünglich gewünschten sechs Züge mit Vierfeldhalle – und soll trotz beengter Flächenverhältnisse, naturschutzrechtlicher Einschränkungen und topografischer Herausforderungen umgesetzt werden. Ziel ist es laut Stadt, die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Doch schon die Vorstudie zeigt: Selbst bei dieser reduzierten Variante bleiben viele kritische Fragen offen – insbesondere zur tatsächlichen Flächeneignung, zur Umweltverträglichkeit, zur Erschließung und zur langfristigen Tragfähigkeit des Vorhabens.

Ist das Grundstück überhaupt groß genug für eine fünfzügige Gesamtschule mit Sporthalle?

Die Planungsvariante 3b sieht den Bau einer fünfzügigen Gesamtschule mit Dreifeld-Sporthalle auf einer Fläche von rund 20.000 m² vor. Ursprünglich standen etwa 30.000 m² zur Verfügung, doch durch Schutzabstände zu Waldflächen, der Eichenallee und privaten Grundstücken reduziert sich die effektiv nutzbare Fläche erheblich. Die Vorstudie selbst kommt zum Schluss, dass das Gelände für eine sechszügige Schule zu klein ist – und legt mit Variante 3b eine verkleinerte „Kompromisslösung“ vor.

Widerspruch:
Ob selbst für fünf Züge ausreichend Raum vorhanden ist, bleibt zweifelhaft – denn wesentliche funktionale Flächen wurden schlicht weggelassen oder nicht konkret berücksichtigt:

  • Verkehrsflächen wie Hol- und Bringzonen, Rangier- und Wendemöglichkeiten für Busse und PKW fehlen vollständig.

  • Eine Haltestelle für den ÖPNV ist bislang nur eine vage Idee – ohne konkrete Planungsgrundlage.

  • Die Zahl der nötigen Stellplätze (z. B. für Lehrkräfte, Verwaltung, Sportveranstaltungen) ist nicht ausgewiesen.

  • Eine Anlieferzone für die Mensa (z. B. für Catering oder Lieferverkehr) ist nicht vorgesehen.

  • Auf dem Papier wird von Waldabstand gesprochen, tatsächlich werden aber die Flurstücksgrenzen als Bebauungsgrenze genommen – was bedeutet: Im Osten müssten etwa 4 Meter Wald gerodet werden, um die 30m Waldabstand einzuhalten.

Fazit:
Das Gelände wirkt in der Studie „passend“, weil zentrale Bedarfe schlicht ausgeblendet wurden. Die Aussage, das Grundstück sei geeignet, basiert damit nicht auf einer realistischen Gesamtschau aller Erfordernisse. Die Planung schöpft die Fläche nicht nur aus – sie überschreitet sie faktisch.

Die Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule mit Ganztagsbereich, Dreifeld-Sporthalle, Mensa und umfassender technischer Infrastruktur ist zweifellos kostenintensiv. Für Projekte dieser Art wird – je nach Standort – in der Regel mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen kalkuliert. Diese Größenordnung setzt allerdings günstige Rahmenbedingungen voraus:
Ebene Grundstücke mit gesicherter Erschließung, keine Altlasten, normale Gründungsverhältnisse, ausreichend Fläche.

Widerspruch:
Im Dünningsbruch treffen jedoch genau die gegenteiligen Voraussetzungen zu – was die Baukosten nicht nur erhöht, sondern unkalkulierbar macht:

  • Das Gelände ist laut der Vorstudie in zwei Teilflächen zerschnittendurch Schutzabstände, Zufahrtsrechte und Topografie

  • Die nutzbare Fläche reduziert sich von 30.000 m² auf etwa 20.000 m²ein gravierender planerischer Nachteil.

  • Es liegt ein Höhenunterschied von 4–5 m im Baukörperbereich vor – laut Vorstudie erfordert das beispielweise allein ein zusätzliches Geschoss nur zur Höhenkompensation sowie massive Erdarbeiten.

  • Die Schmutzwasserentsorgung ist nicht gesichert:

    • Der Kanal in der Feithstraße ist nicht mehr aufnahmefähig.

    • In der Berchumer Straße existiert kein Kanal.

    • Ein neuer Kanal müsste ggf. durch den Dünningsbruch verlegt werdenmit schweren Eingriffen in Natur und zusätzlichem Planungs- und Kostenaufwand.

  • Der Untergrund ist sumpfig und schwierig zu entwässernein funktionierendes Regenrückhaltesystem ist notwendig, aber noch nicht konkret geplant und in der notwendigen Größe nicht einkalkuliert.

  • Die Erschließung ist nicht vorhanden: Keine öffentliche Zufahrtsstraße, kein direkter Schulbushalt, keine sicheren Wege – alles muss neu geschaffen werden.

  • Die Fläche ist aktuell nicht baureif: Der Abriss einer Hofstelle, die Beseitigung von Gehölzen, Eingriffe in das Geländeprofil und massive Aufschüttungen oder Stützmauern sind erforderlich.

Und das Entscheidende:
Die Vorstudie stellt selbst fest, dass die genannten Themen – Altlasten, Verkehrsführung, Entwässerung, Zeitmanagement, Umwelt- und Artenschutznicht Bestandteil der jetzigen Kostenschätzung sind. Das bedeutet:
Die tatsächlichen Baukosten sind offen – eine belastbare Kalkulation existiert nicht.

Fazit:
Ein Bauprojekt dieser Komplexität, auf einem Grundstück mit derart schwierigen Rahmenbedingungen, wird deutlich teurer, als die Politik es derzeit suggeriert. Die geplanten „hohen zweistelligen Millionenbeträge“ gelten nur für ideale Standortenicht für Hanglagen mit Zwangsaufteilungen, Rodung, massiver Erschließung und ökologischen Zielkonflikten.

Was hier geplant wird, ist kein Routinebauprojekt, sondern ein bauliches Hochrisikovorhaben, das mit erheblichen Mehrkosten, Verzögerungen und naturräumlichen Schäden verbunden ist – und das ohne belastbare, öffentlich transparente Kostenschätzung.

Solche Projekte sind nicht nur teuer – sie können auch politisch und finanziell aus dem Ruder laufen, wenn man die Realität zu Beginn ausklammert.

Für öffentliche Gebäude – insbesondere Schulen – ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Die einschlägige DIN 18040-1 legt dabei nicht nur Wert auf Rampen und Aufzüge, sondern auch auf kurze, sichere Wege, begrenzte Steigungen, gute Anbindung an den ÖPNV und eine erreichbare Parkplatzsituation.

Widerspruch:
Die Planung im Dünningsbruch erfüllt diese Anforderungen in wesentlichen Punkten nicht:

  • Das Grundstück weist eine starke Hanglage von West nach Ost auf. Jeder Weg auf dem Gelände ist mit dauerhafter Steigung oder Gefälle verbunden – auch zwischen Parkplatz, Schulgebäude und Sporthalle.

  • Zulässige Steigung laut DIN 18040-1: max. 6 %, besser 3 %. Auf dem Gelände ist nicht ersichtlich, wie diese Werte eingehalten werden sollen.

  • Die maximale Entfernung zwischen barrierefreiem Parkplatz und Schuleingang sollte 50 m nicht überschreiten – in der Planung sind es deutlich mehr.

  • Auch innerhalb des Schulgeländes gelten Einschränkungen: Bei inklusiven Konzepten sollten Wegelängen zwischen Unterrichts- und Nebenräumen unter 50–100 m bleiben. Darüber hinaus wären Ruhebereiche oder Fahrdienste vorzusehen – in der Planung: Fehlanzeige.

  • Die Anbindung an den ÖPNV ist unklar, die Wege zu Haltestellen lang, ungesichert und  immer entweder abschüssig oder mit einer Steigung verbunden.

Fazit:
Die Planungsvariante ignoriert zentrale Anforderungen an Barrierefreiheit – sowohl baulich als auch funktional. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden systematisch benachteiligt, weil das Gelände nicht nur schlecht erschlossen, sondern topografisch grundlegend ungeeignet ist. Barrierefreiheit wird hier nicht mitgeplant, sondern übergangen.

In Nordrhein-Westfalen gilt gemäß Bauordnung und Forstrecht ein Waldabstand von mindestens 30 Metern zu geschlossenen Waldflächen. Dieser Abstand soll den Wald vor Beeinträchtigungen schützen (z. B. Mikroklima, Brandschutz, Wurzelraum) und gleichzeitig Gebäude sowie Menschen vor herabfallenden Ästen, Wurzelschäden oder Schädlingsdruck bewahren.

Widerspruch:
In der Planung zur Variante 3b wird behauptet, man halte die Waldabstände „möglichst ein“. Tatsächlich gibt es hier aber einen fundamentalen Widerspruch:

  • Der Waldabstand wird nicht ab Waldrand, sondern zur Flurstücksgrenze gerechnet – obwohl der Waldbestand deutlich über diese hinaus in das Grundstück hineinragt.

  • Allein im Osten des Bauvorhabens muss auf der gesamten Länge des Bauvorhabends ein Streifen von mindestens 4-5 m Wald gerodet werden, um die Gebäude überhaupt den Anforderungen entsprechend platzieren zu können.

  • Der Begriff „Waldabstand“ wird also formal verwendet – ohne den tatsächlichen Wuchs- und Kronenbereich des Waldes zu berücksichtigen.

  • Auch die besonders geschützte Eichenallee im Süden wird nur am Rande erwähnt – obwohl sie direkt an das Baugelände grenzt und durch Erdarbeiten oder Gebäudegründung beeinträchtigt werden könnte.

Fazit:
Die Planung unterschlägt reale Waldgrenzen zugunsten rechnerischer Grundstücksgrenzen. Damit werden sowohl planungstechnische  Vorgaben als auch ökologische Schutzinteressen unterlaufen. Eine objektive Einschätzung der Eingriffe fehlt – der Eindruck entsteht, dass „passend gerechnet“ wurde, um die Planung durchzudrücken.

Gerade die verkehrstechnische Anbindung wird häufig als eines der Hauptargumente für den Standort Dünningsbruch genannt – doch auf Nachfrage bleibt unklar, worauf sich diese Einschätzung eigentlich stützt. Konkrete Angaben zu Bushaltestellen, sicheren Schülerwegen, barrierefreien Zufahrten oder praktikabler Erschließung fehlen bislang – ebenso wie nachvollziehbare Planunterlagen oder belastbare Gutachten. Betrachtet man die Situation im Detail, wird es allein aufgrund der örtlichen Gegebenheiten schwierig, diese Aussage überhaupt aufrechtzuerhalten. 

Die Erschließung des Geländes soll über die Berchumer Straße und die Feithstraße erfolgen – beide Straßen sind in dem betreffenden Abschnitt jedoch schmal, eng bebaut und verkehrlich bereits stark belastet.

Auf der Berchumer Straße gibt es keine Gehwege und es stehen auch keine Flächen dafür zur Verfügung. In der Planungsvariante 3b werden auch solche neuen Wege oder Flächen nicht berücksichtigt. Solche Flächen würden die zur Verfügung stehende Fläche weiter reduzieren. Ein sicherer Schulweg zu allen im Konzept gezeigten Zugängen ist somit nicht möglich. 

Die Feithstraße ist zudem eine Hauptverkehrsstraße mit viel Durchgangsverkehr, ohne sicheren Schulweg und weit weg vom geplanten Schulgebäude. Haltestellen sollen laut VBG in wenig befahrenen oder separaten Bereichen entstehen und keine ungesicherte Querung stark befahrener Straßen bedeuten. Zudem gilt in diesen Bereichen bei einer so großen Schülerzahl zu den Stoßzeiten ein Tempo-30-Zonen oder Schrittgeschwindigkeit als angebracht, was zu einem Verkehrschaos auf der Feithstraße von der Autobahn bis nach spürbar bis nach Emst führen würde.

Generell gilt die empfohlene maximale Entfernung zwischen einer Bushaltestelle und dem Schuleingang von 200 Meter, optimal sind unter 100 Meter herzustellen. Diese Richtwerte stammen aus verschiedenen Planungsleitlinien und Empfehlungen, die sich auf die Sicherheit und Barrierefreiheit im Schulumfeld konzentrieren.

Zwar gibt es keine bundesweit gesetzlich festgelegte Maximalentfernung, jedoch betonen Fachquellen wie die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und die Plattform Sichere Schule, dass Schulbushaltestellen möglichst nahe am Schulgebäude liegen sollten, um sichere und barrierefreie Wege für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Siehe auch: VBG -Sichere Schule

Zwar befinden sich Bushaltestellen an der Fachhochschule Südwestfalen, doch diese liegen deutlich weiter entfernt vom geplanten Schulstandort und wären nur über die stark befahrene Feithstraße hinweg zu erreichen. Das widerspricht nicht nur allen Empfehlungen zu sicheren Schulwegen, sondern auch den Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion.

Widerspruch:
Im Fall des geplanten Schulstandorts „Im Dünningsbruch“ in Hagen könnten die Entfernungen zwischen den potenziellen Haltestellen an der Feithstraße oder Berchumer Straße und dem Schuleingang 300 bis 500 Meter betragen. Diese Distanzen überschreiten die empfohlenen Werte deutlich und führen zudem über abschüssiges Gelände ohne gesicherte Fußwege, was die Sicherheit und Barrierefreiheit für Schülerinnen und Schüler erheblich beeinträchtigen könnte. Die Planungsunterlagen bleiben zur konkreten Organisation des An- und Abreiseverkehrs unklar:

  • Ein Verkehrsgutachten liegt nicht vor – obwohl es für ein Projekt dieser Größenordnung zwingend notwendig wäre.

  • Hol- und Bringzonen fehlen ebenso wie ausgewiesene Haltebereiche für Busse oder Elterntaxis.

  • Die angedachte ÖPNV-Erschließung („ggf. Standort Bushaltestelle“) bleibt hypothetisch und ohne konkrete Planung.

  • Sichere Schülerströme sind nicht geplant: Es ist unklar, wie Fuß- und Radwege organisiert, gesichert oder baulich vom fließenden Verkehr getrennt werden sollen.

Fazit:
Die besonders gute verkehrstechnische Anbindung mag aufgrund der Autobahnnähe vielleicht auf den ersten Blick so sein, hält im Detail aber keiner Überprüfung stand.

Zudem ist verkehrliche Erschließung ist derzeit nicht geklärt – weder für den täglichen Schulbetrieb noch für Spitzenzeiten wie Schulbeginn und Schulende. Das birgt erhebliche Sicherheitsrisiken für die Schüler und zusätzliche Belastung für die ohnehin angespannte Verkehrssituation vor Ort. Allein für eine sichere verkehrliche Erschließung werden für eine 5-zügige Schule mindestens 4.500-6.500 m² benötigt. Diese Flächen wurden nicht explizit berücksichtigt – vielmehr wurde zugunsten der Gebäudekubatur und der minimalen Flächenausnutzung auf sie weitgehend verzichtet oder sie wurden sehr knapp „mitgedacht“, z. B. auf den stark befahrenen engen Straßen, entlang von Schutzabstandsflächen oder in topografisch schwierigen Randbereichen.

Ein funktionierender Schmutzwasseranschluss ist Grundvoraussetzung für jedes Bauvorhaben – insbesondere bei einer großen Schule mit Ganztagsbereich, Großküche und Sporthalle. Der Anschluss muss leistungsfähig, genehmigungsfähig und umweltverträglich sein.

Widerspruch:
Im Fall Dünningsbruch ist derzeit kein regulärer Anschluss möglichund das ist kein Randdetail, sondern ein massives Planungsproblem:

  • Der vorhandene Kanal in der Feithstraße ist laut Fachinformationen nicht mehr aufnahmefähigeine Einleitung des Abwassers von Schule, Küche, Sporthalle und sanitären Anlagen ist technisch ausgeschlossen.

  • In der Berchumer Straße existiert überhaupt kein Schmutzwasserkanal, an den angeschlossen werden könnte.

  • Ein Anschluss wäre daher nur möglich durch den Neubau eines Abwasserkanals durch den Dünningsbruchdas würde bedeuten:

    • Aufbruch von sensibler Landschaft

    • zusätzliche Erdarbeiten, Versiegelung, Rodung

    • hohe Kosten und zusätzliche Genehmigungsverfahren

    • erhebliche Verzögerung im Bauablauf

Fazit:
Die Erschließung mit Schmutzwasser ist nicht geklärtund stellt ein weiteres Zeichen dafür dar, dass das Gelände nicht baureif ist. Wer hier trotzdem weiterplant, nimmt massive Eingriffe in Natur, zusätzliche Millionenbeträge und zeitliche Risiken billigend in Kaufohne diese ehrlich zu benennen. Ein solches Vorgehen widerspricht jeder nachhaltigen und vorausschauenden Stadtentwicklung.

Im unteren Abschnitt der Straße Im Dünningsbruch befinden sich mehrere private Wohnhäuser und Unternehmen, die bislang über eine eigenständige Zufahrt verfügen. In der Planungsunterlage zur Variante 3b jedoch werden sie entweder ignoriert oder verharmlosend dargestellt.

In der aktuellen Planung zur Variante 3b fehlt im östlichen Bereich des Plangebiets eine öffentliche Zufahrtsstraße für die dort ansässigen Privathäuser und Unternehmen im unteren Dünningsbruch. Die einzige verbleibende Verbindung soll über eine Feuerwehrzufahrt und einen nicht öffentlichen Parkplatz erfolgen – beides ist nicht dafür gedacht oder geeignet, dauerhaft als Erschließungsweg zu fungieren.

Widerspruch und Verdacht:
Die Planung verzichtet vermutlich absichtlich auf eine öffentliche Straße, um die vorgeschriebenen Waldabstände nicht zu verletzen und die Fläche für Parkplätze besser aussehen zu lassen. Damit wird ein funktionales Erschließungsproblem verdeckt statt gelöst.

Folgen für Wirtschaft und Versorgung:

  • Unternehmen verlieren eine funktionierende Anbindung für Kunden, Zulieferer, Mitarbeitende und Materialtransporte.

  • Die wirtschaftliche Existenz einzelner Betriebe könnte dadurch gefährdet werden.

  • Es gibt keine rechtssichere Gewährleistung der Zufahrt zu Grundstücken mit bestehenden Eigentumsrechten.

Folgen für Notfallversorgung und Sicherheit:

  • Ohne offiziell gewidmete Straße gibt es keine eindeutige Adresse – und damit keine verlässliche Anfahrtsmöglichkeit für Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste.

  • Im Notfall verlieren Minuten den Unterschied: Bei fehlender Ausschilderung, fehlender Zufahrt oder unklarer Wegeführung droht Lebensgefahr für Bewohner:innen.

  • Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeuge dürfen keine improvisierten oder privaten Wege befahren – sie brauchen rechtlich gesicherte und baulich geeignete Zufahrten.

Fazit:
Der Verzicht auf eine öffentliche Straße hat konkrete und schwerwiegende Folgen – nicht nur für Eigentumsverhältnisse und Gewerbestandorte, sondern auch für die Sicherheit von Menschenleben. Wer die Erschließungslösung der Variante 3b akzeptiert, nimmt wirtschaftliche Nachteile, Rechtsunsicherheit und Gefahren im Notfall bewusst in Kauf – um eine zu enge Fläche für ein Großprojekt überhaupt nutzbar zu machen.

In der Planungsvariante 3b soll die gesamte Parkplatzanlage im Osten des Grundstücks entstehen – direkt angrenzend an den geschützter Landschaftsbestandteil Dünningsbruch. Dafür stehen auf dem Papier ca. 2.400 m² zur Verfügung, wenn man die über 320 m² Wald an der Flurstücksgrenze rodet. 

Eine Fläche von ca. 2.400 m² würde – je nach Anordnung – normalerweise bei sehr dichter, optimistischer Planung (25 m² pro Stellplatz inkl. Fahrgassen) Platz für ca. 96 Stellplätze bieten. Das entspricht ungefähr dem, was eine fünfzügige Schule mit Lehrkräften, Verwaltung, Besucher- und Sonderverkehr tatsächlich brauchen würde – aber nur, wenn die gesamte Fläche ausschließlich für Parkplätze genutzt wird.

Dieser Fläche reduziert sich aber durch folgende Flächenbedarfe:

  • 🛣️ 825 m²: Öffentliche Erschließungsstraße inkl. Gehweg 

  • 🚛 144 m²: Rangierfläche für Anlieferung der Großküche

  • ⛰️ 150 m²: Sicherheitsreserven für Böschungen, Hangabsicherung, Randbereiche

  • 🔇 280 m²: Flächenbedarf für die Lärmschutzpflichten gegenüber geschütztem Landschaftsbestandteil  

Verbleibende Fläche für Parkplätze:
Nur ca. 1.001  m²
(= 2.400 m² – 1.399 m²)

Realistisch nutzbar für Stellplätze:
Etwa 40 Parkplätze
(je nach Anordnung, inkl. Fahrgassen)

Tatsächlicher Bedarf:

  • Für Schule (Lehrkräfte, Verwaltung, Besucher): mind. 60–70 Stellplätze

  • Für 3-fach Sporthalle (außerschulische Nutzung): mind. 30–40 Stellplätze

  • 10–20 zusätzliche PKW durch Oberstufenschüler:innen sind bei 300+ Schülern nicht unrealistisch, vor allem bei fehlender ÖPNV-Anbindung.
  • Hinzu kommen Fahrräder, Roller, Mopeds, die ebenfalls abstell- und verkehrssicher untergebracht werden müssen.

  • Zusätzliche Bedarfe: Sondernutzung, Veranstaltungen, Lieferverkehr etc.

➡️ Gesamtbedarf realistisch: 70–90 Stellplätze

Der Parkplatz der Fachhochschule ist dabei auch keine Lösung, da im Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) zur geplanten Errichtung eines Schnellladeparks Berchumer Straße wurde der Parkplatz der FH ausdrücklich als Standort mit bereits heute hohem Parkdruck bezeichnet – mit der klaren Aussage, dass dort keine zusätzliche Nutzung vorgesehen oder möglich ist.

Die vorgesehene Parkplatzfläche im Osten des Geländes sieht auf dem Plan groß aus – doch dieser Eindruck ist Täuschung mit System. Von den 2.400 m² Fläche bleibt realistisch betrachtet nicht einmal die Hälfte für Stellplätze übrig, sobald man Erschließungsstraße, Rangierfläche, Regenrückhaltesystem und Böschungssicherungen berücksichtigt. Das wird in der Planung schlicht verschwiegen.

Die Folgen sind absehbar – und gravierend:

  • Parkchaos im Umfeld

  • Verdrängungseffekte in angrenzende Wohngebiete

  • Konflikte zwischen Schulbetrieb, Sportvereinen und Anwohner sowie Durchgangsverkehr

  • Sicherheitsrisiken für Schüler durch ungeordnete Verkehrsströme

  • Zusätzliche Belastung für Feuerwehr- und Rettungsdienste

Und das alles, bevor überhaupt die Schule eröffnet ist.

Hier wird schöngerechnet, was faktisch nicht funktioniert. Der Parkplatz ist nicht zu klein – er ist ein Planungsfehler mit Ansage.

Widerspruch:
Nach dem § 37 des Landesforstgesetzes NRW (LFoG NRW) gilt:

„Wälder dürfen durch benachbarte Nutzungen nicht beeinträchtigt werden.“

Daraus ergibt sich nicht nur für Gebäude, sondern auch für sogenannte Nebenanlagen ein verbindlicher Abstand. Laut gängiger Planungspraxis in NRW gilt dieser Abstand von 30 Metern auch für:

  • Parkplätze

  • Feuerwehr- und Rettungsflächen

  • Regenrückhaltebecken

  • Lager- oder Rangierflächen

In Variante 3b liegt jedoch:

  • der Parkplatz direkt an der Flurstücksgrenze zum Wald – ohne Abstand,

  • das Regenrückhaltesystem unmittelbar daneben, ebenfalls direkt angrenzend an den Waldrand und das Landschaftsschutzgebiet.

Ein ökologischer Pufferstreifen oder eine Schutzmaßnahme ist nicht vorgesehen.

Fazit:
Die Planung verstößt gegen die Intention und Auslegung des Landesforstgesetzes NRW, da keinerlei Schutzabstand zwischen Wald und technischer Infrastruktur eingehalten wird. Gerade im sensiblen Grenzbereich zum geschützter Landschaftsbestandteil Dünningsbruch ist dies fachlich nicht vertretbar. Der Wald wird funktional der maximalen Flächenausnutzung geopfert, obwohl er unter besonderem Schutz steht.

Im aktuellen Zustand besteht im östlichen Teil des Plangebiets – an der Grenze zum geschützten Landschaftsbestandteil Dünningsbruch (LSG) – eine sumpfige, feuchte Wiese, die seit Jahren als natürlicher Wasserspeicher dient. Sie puffert Starkregen, speist den Wasserhaushalt des angrenzenden Biotops und sorgt dafür, dass dieses über das ganze Jahr hinweg regelmäßig mit Feuchtigkeit versorgt wird.

Die Fläche Dünningsbruch wird benötigt um Wasser zur Versorgung des Auenwaldes (geschützter Landschaftsbestandteil), der Quellen des Haldener Baches (auf der anderen Straßenseite der Berchumer Str. -sinnigerweise da, wo jetzt die Fläche für den Schnelladepark versiegelt werden soll) und der Quelle des Wiesenbaches (die südlich der Eichenallee unterhalb des Bolzplatzes entspringt) aufzufangen.

Widerspruch:
In der Planungsvariante 3b wird diese Fläche vollständig überbaut bzw. für technische Infrastruktur genutzt:

  • Die gesamte westlich vorgelagerte Fläche (Gebäude, Wege, Schulhof, Stellplätze) wird vollständig versiegelt.

  • Sämtliches Oberflächenwasser soll in ein Regenrückhaltesystem im Osten abgeleitet werden – also weg vom geschützten Landschaftsbestandteil

  • Das Rückhaltesystem ist technisch abgeschottet und dient der kontrollierten Einleitung – nicht der naturnahen Versickerung im geschützter Landschaftsbestandteil.

  • Es findet keine natürliche Wasserzufuhr mehr ins angrenzende Feuchtgebiet statt. Die Versorgungskette wird unterbrochen.

Die Planer berücksichtigen nicht, dass der geschützter Landschaftsbestandteil auf eine kontinuierliche Feuchtigkeitszufuhr angewiesen ist, um seine ökologischen Funktionen und geschützten Lebensräume zu erhalten. Eine Austrocknung des geschützten Landschaftsbestandteils würde den Charakter des Gebiets dauerhaft verändern – mit Folgen für Flora, Fauna und Mikroklima.

Fazit:
Durch die geplante Vollversiegelung des Schulgrundstücks und die Verlagerung des Oberflächenwassers in ein technisches Rückhaltesystem, wird das direkt angrenzende geschützten Landschaftsbestandteil vom natürlichen Wasserkreislauf abgeschnitten. Das heute noch feuchte, biologisch aktive System droht auszutrocknen, mit nicht reversiblen ökologischen Folgen. Dieser Aspekt wird in der Vorstudie weder benannt noch bewertet – ein gravierendes Versäumnis.

Das Gelände, auf dem die Gesamtschule gebaut werden soll, liegt deutlich höher als die angrenzende Berchumer Straße – der Höhenunterschied beträgt über 5 Meter. Gleichzeitig grenzt das Gelände im Osten an den geschützten Landschaftsbestandteil Dünningsbruch. Diese Topografie stellt erhebliche Anforderungen an die Verkehrserschließung und an die bauliche Sicherung von Böschungen, Rampen und Zufahrten.

Widerspruch:
In der Planung wird dieser massive Höhenunterschied nicht ausreichend berücksichtigt – mit weitreichenden Konsequenzen:

  • Zwischen der Berchumer Straße und der Baufläche ist ein Geländesprung von ca. 5 Metern zu überwinden. Daraus ergeben sich:

    • massive Hangabsicherungen (z. B. Stützmauern, Geländeeingriffe)

    • erhebliche Eingriffe in die Topografie am Rand des geschützten Landschaftsbestandteil

    • Kostensteigerungen durch bautechnisch anspruchsvolle Maßnahmen

  • Die geplante Zufahrt zum Parkplatz und zur Rückseite der Gebäude müsste eine extreme Steigung aufweisen – problematisch für:

    • Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge (z. B. Drehleiterfahrzeuge)

    • Lieferverkehr für die Großküche / Mensa

    • Unternehmen im unteren Dünningsbruch, deren Erreichbarkeit durch veränderte Höhenlagen  eingeschränkt würde

  • Verkehrssicherheit bei Schnee und Glätte ist bisher nicht thematisiert – obwohl Steigungsstrecken im Schulumfeld besonders problematisch sind.

Fazit:
Die aktuelle Planung ignoriert die realen topografischen Bedingungen des Standorts. Die erheblichen Geländesprünge zwischen Berchumer Straße, Parkplatz und Schulgebäuden würden komplexe bauliche Sicherungsmaßnahmen und Rampensysteme erfordern, deren technische, ökologische und finanzielle Auswirkungen bislang nicht einmal ansatzweise dargestellt wurden. Das führt zu Sicherheitsrisiken, Erschließungsproblemen und erheblichen Mehrkosten – und wirft die Frage auf, ob der Standort unter diesen Bedingungen überhaupt geeignet ist.

Bedarf und Standortwahl

Der Bau einer neuen Gesamtschule ist ein großes und langfristiges Projekt – mit tiefgreifenden Folgen für Natur, Stadtbild, Haushalt und Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, zentrale Fragen nicht nur technisch, sondern auch strategisch zu beantworten.

Wenn alles schrumpft – warum braucht die Stadt immer neue Flächen?

Hagen befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Die wirtschaftliche Entwicklung zeigt klar nach unten:
Über 10 % Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 – laut amtlicher Daten. Die Bevölkerung stagniert oder schrumpft. Zuwanderung kann die langfristigen Rückgänge nicht ausgleichen. Der Wohnungsmarkt verzeichnet Leerstand, nicht Knappheit. Auch bestehende Schulstandorte stehen unterausgelastet oder leer.

Trotzdem wird ein vollständig neues Baugebiet im Dünningsbruch erschlossen – mit massiver Versiegelung, zusätzlicher Infrastruktur und langfristigen Folgekosten.

Die zentrale Frage lautet:

Wie kann eine Stadt, die wirtschaftlich und demografisch schrumpft, gleichzeitig Flächenbedarf geltend machen wie eine wachsende Metropole?

Dieser Widerspruch steht im Raum – und wird bislang weder in der Schulentwicklungsplanung noch in der Stadtentwicklungsstrategie sichtbar beantwortet. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass alte Planungsmuster fortgeschrieben werden, obwohl die Rahmenbedingungen sich längst grundlegend verändert haben.

Wirkliche Stadtentwicklung beginnt mit der Frage, was sinnvoll ist – nicht nur mit dem, was möglich ist.

Trotz naturnaher Flächenstruktur, angrenzendem Landschaftsschutz und ökologischer Bedeutung wird ausgerechnet dieses Gebiet für den Schulneubau ausgewählt – ohne erkennbare öffentliche Abwägung mit Alternativen.

Parallel zum Schulbau wird der FH-Campus auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgegeben. Warum wird diese Fläche nicht als Schulstandort geprüft – und was geschieht mit dem leerstehenden Areal?

Der Dünningsbruch dient u.a. als Frischluftschneise um die Innenstadt- u.a. die Finanzamtsschlucht mit Frischluft zu versorgen.

Die Baufläche hat bis zu 5 m Höhenunterschied – was aufwendige bauliche Maßnahmen nötig macht. Warum wird ein solcher Standort gewählt, wenn andere besser geeignet erscheinen?

Der Zugang zur geplanten Gesamtschule soll laut Vorstudie über die Berchumer Straße erfolgen – eine Straße, die bereits heute stark belastet ist und keinerlei schulische Infrastruktur wie einen Busbahnhof oder sichere Hol- und Bringzonen aufweist. In den offiziellen Unterlagen fehlt ein schlüssiges Mobilitätskonzept. Es gibt keine ausgewiesenen Lösungen für den ÖPNV-Anschluss, keine sichere Radwegeführung und keine Aussagen zur Entzerrung des Verkehrs in Stoßzeiten. Auch eine Bushaltestelle wird lediglich „ggf.“ erwähnt. Wie lässt sich unter diesen Voraussetzungen ein sicherer und gleichzeitig ökologisch verträglicher Schulweg gewährleisten – für mehrere hundert Schüler*innen täglich?

Die ursprüngliche Planung ging von sechs Zügen aus – nun wird auf fünf reduziert. Ist die Planung dynamisch oder beliebig? Und welche Auswirkungen hat das auf die spätere Nutzung und Erweiterbarkeit?

In den Vorlagen wird ausschließlich das Gelände im Dünningsbruch betrachtet. Wurden andere Optionen ernsthaft geprüft – und wenn ja, warum verworfen?

Laut Vorstudie basiert die Flächen- und Kostenschätzung auf einem standardisierten Raumprogramm und den Erfahrungswerten einer „vergleichbaren Schule“. Dabei wird ignoriert, dass das Gelände im Dünningsbruch topografisch anspruchsvoll ist – mit bis zu 5 m Höhenunterschied und einem teilweise sumpfigen Untergrund. Schon in der Vorprüfung ist erkennbar, dass erhebliche bauliche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind (z. B. zusätzliche Geschosse, aufwendige Fundamente, Geländeangleichung). Warum wird dennoch mit Durchschnittswerten kalkuliert – statt mit den realistisch zu erwartenden Mehrkosten, die sich zwangsläufig ergeben? Wie sollen Bürger*innen und Politik unter diesen Voraussetzungen belastbare Entscheidungen treffen?

Die Vorstudie und die politische Beschlusslage wirken faktisch wie eine Vorfestlegung auf Variante 3b – obwohl die Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch erst jetzt beteiligt wird. Wie glaubwürdig ist die Aussage, das Verfahren werde „ergebnisoffen“ geführt?

Das Gelände im Dünningsbruch weist erhebliche Höhenunterschiede und stellenweise einen feuchten, schlecht tragfähigen Untergrund auf. Gleichzeitig soll dort eine großflächige Schule mit Dreifeldsporthalle, Parkflächen und Erschließungswegen entstehen. In den Plänen ist lediglich am Rand von einer „Regenrückhaltung“ die Rede – konkrete Konzepte zur Oberflächenentwässerung, Bodenversickerung oder Hochwasserresilienz fehlen bislang. Wie wird sichergestellt, dass bei Starkregen kein zusätzliches Risiko für angrenzende Wohnbebauung oder Naturflächen entsteht? Welche Auswirkungen hat die massive Versiegelung auf das lokale Wasserregime? Und wie verträgt sich das Vorhaben mit dem gesetzlichen Auftrag zur „wassersensiblen Stadtentwicklung“?

Das Baugebiet grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet mit ökologisch wertvollen Gehölzen, Wiesenflächen und einer alten Eichenallee. Diese Strukturen sind auf eine funktionierende Grund- und Oberflächenwasserversorgung angewiesen. Die geplante Versiegelung großer Flächen – inkl. Schulgebäude, Sporthalle, Wege und Parkplätze – verändert den Wasserhaushalt massiv: weniger Versickerung, schnellerer Abfluss, künstliche Ableitung. Wie wird sichergestellt, dass die angrenzenden Lebensräume auch künftig ausreichend mit Wasser versorgt werden? Gibt es Untersuchungen zum Mikroklima, zur Bodenfeuchte oder zur ökologischen Durchgängigkeit? Und wie wird ausgeschlossen, dass sich das Landschaftsschutzgebiet nach der Bebauung langsam ökologisch „austrocknet“?

Der Bebauungsplan für die Gesamtschule Dünningsbruch beschränkt sich formal auf den westlichen Teil des Areals. Doch in der offiziellen Beschlussvorlage ist bereits klar festgehalten: Für das Gesamtareal ist mittelfristig ein Gesamtkonzept inklusive Wohnbebauung im Osten, dort wo das aktuelle Landschaftsschutzgebiet liegt, vorgesehen. Der Schulbau dient damit offenkundig als erster Baustein einer schrittweisen Erschließung des gesamten Dünningsbruchs. Warum wird dies in der öffentlichen Kommunikation nicht offen benannt? Warum erfolgt die Flächenversiegelung nicht als Gesamtplanung mit Umweltprüfung, sondern in Teilen? Und wie steht diese Logik im Einklang mit den Zielen des Flächensparens und Landschaftsschutzes?

Aus der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 0671/2024 der Stadt Hagen vom 22.08.2024, eingereicht durch den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (FB 61). Rubrik „Ziel und Zweck der Planung“, auf Seite 3 der Vorlage:
„Für das Gesamtareal am Dünningsbruch ist zu einem späteren Zeitpunkt die Erstellung eines Gesamtkonzepts angedacht, das sowohl die Schulnutzung als auch eine potenzielle wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich vorsieht. Hierbei ist u. a. die Energieversorgung des Schulgebäudes, der Dreifach-Turnhalle und der Wohnbebauung in einem Detailkonzept zu betrachten.“

In der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 4/24 (719) heißt es wörtlich:

„Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung: keine“

Gleichzeitig sieht die Planung die Versiegelung von ca. 20.000 m² naturnaher Fläche vor – mit Schulgebäuden, Sporthalle, Wegen und Stellplätzen. Der Dünningsbruch ist heute ein unversiegeltes Gebiet mit Wiesen, Gehölzen, natürlichen Wasserwegen und Verdunstungsflächen. Diese klimawirksamen Funktionen fallen künftig weitgehend weg.

Statt einer realen Bewertung wird in der Vorlage auf eine pauschale Einordnung verwiesen, nach der Klimafolgen in Bauleitplanverfahren „nicht gesondert geprüft werden müssen“, weil gesetzlich geforderte Schutzmaßnahmen in die Bebauungspläne aufgenommen würden.

Das Problem: Die Formulierung neutralisiert jede Diskussion – obwohl der Eingriff klimapolitisch relevant ist.
Die Frage: Wie kann ein solcher Eingriff im Jahr 2025 als „ohne Auswirkungen“ bewertet werden, obwohl die Stadt Hagen Klimaschutz und Flächensparen zu zentralen Entwicklungszielen erklärt hat?

Was fehlt oder ist unklar? Welche Fragen müssen aus Ihrer Sicht noch beantwortet werden? Schreiben Sie uns!

Mehr zum Bauvorhaben: