Warum das Verfahren jetzt erst richtig beginnt
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden tritt das Projekt in eine neue Phase ein.
Offiziell geht es um Information. Tatsächlich zeigt sich bereits jetzt:
Das Projekt wird komplexer.
Das Projekt wird teurer.
Und das Projekt wird konfliktbehafteter.
Neue Dimension: Risiken für bestehende Gebäude
Ein Aspekt rückt dabei zunehmend in den Fokus – und wurde lange kaum öffentlich diskutiert:
Mögliche Auswirkungen auf bestehende Gebäude im Umfeld.
Die vorliegenden Baugrunduntersuchungen zeigen:
- sehr feste Boden- und Felsstrukturen
- teilweise früh anstehendes Festgestein
- erschwerte Sondierbarkeit und begrenzte Datentiefe
Was zunächst technisch klingt, hat eine klare Konsequenz:
Die Bauausführung wird aufwendig.
Und genau hier entsteht ein neues Risikofeld.
Je nach gewählter Bauweise können erforderlich werden:
- schwere Erdarbeiten
- tiefgreifende Eingriffe in den Baugrund
- ggf. Maßnahmen mit starken Erschütterungen
Das führt zu einer Frage, die für Anwohner unmittelbar relevant ist:
Welche Auswirkungen hat das auf die bestehende Bebauung?
Mögliche Folgen – je nach Bauverfahren:
- Setzungen im Untergrund
- Rissbildungen an Gebäuden
- Beeinträchtigungen durch Erschütterungen
Noch gibt es darauf keine abschließenden Antworten.
Aber genau das ist der Punkt:
Das Risiko ist erkennbar – die Bewertung steht noch aus.
Ein Verfahren mit offenen Flanken
Der aktuelle Sachstand bestätigt:
- Wichtige Gutachten fehlen noch (z. B. Verkehr, Schall)
- Bestehende Untersuchungen sind teilweise nur begrenzt tiefgehend
- Zentrale Wechselwirkungen werden erst im weiteren Verfahren bewertet
Das bedeutet:
Die Bürgerbeteiligung findet statt,
bevor viele dieser Fragen abschließend geklärt sind.
Naturraum, Baugrund, Umfeld – alles hängt zusammen
Gleichzeitig zeigt sich die Komplexität im Zusammenspiel:
- ökologisch wertvolle Flächen mit relevanten Arten
- anspruchsvolle Baugrundverhältnisse
- direkte Nähe zu bestehender Wohnbebauung
Diese Kombination ist kein Standardfall.
Sie erhöht:
- den Planungsaufwand
- die Genehmigungsanforderungen
- und das Konfliktpotenzial
Bürgerbeteiligung: Der Moment der Realität
Formal ist die Beteiligung ein Verfahrensschritt.
Faktisch ist sie der Moment, in dem sichtbar wird:
- welche Risiken bislang unterschätzt wurden
- welche Fragen noch offen sind
- und welche Auswirkungen das Projekt tatsächlich haben kann
Gerade Themen wie:
- Gebäudeschäden
- Wasserhaushalt
- Artenschutz
werden jetzt konkret.
Fazit
Die Entwicklung ist klar erkennbar:
Was als Schulbauprojekt gestartet ist,
entwickelt sich zu einem komplexen Eingriff mit weitreichenden Folgen.
Und dazu gehören inzwischen nicht nur Kosten und Umweltfragen.
Sondern auch die berechtigte Sorge:
Was passiert mit den bestehenden Gebäuden im Umfeld?
Diese Frage gehört in den Mittelpunkt der weiteren Diskussion.
Nicht irgendwann.
Sondern jetzt.
Sehen wir uns am Montag den 13.04.2026 um 16:00 Uhr im Ratssaal im Rathaus an der Volme (Bauteil A), Rathausstraße 13?
Weitere Informationen und mögliche digitale Abgabe der Stellungnahme unter:
www.beteiligung.nrw.de/portal/hagen/beteiligung/themen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist vom 23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026.





