Von außen wirkt alles nach geordnetem Verfahren. Die Stadt Hagen hält unbeirrt an der Planungsvariante 3b für den Bau einer fünfzügigen Gesamtschule im Dünningsbruch fest. Doch hinter den Kulissen zeigt sich ein anderes Bild: Abweichungen zwischen den Planungsgrundlagen und der Realität, ein eiliger Grundstücksverkauf an eine stadteigene Gesellschaft – und die drohende Rodung wertvollen Waldbestands.
Planungsgrundlage auf tönernen Füßen
Variante 3b geht von einer kompletten Nutzbarkeit der Flächen innerhalb des Grundstücks bis an die Flurstücksgrenzen aus – ohne Abstandsflächen für Straße, Parkplatz oder Regenrückhaltebecken. Diese Annahme war entscheidend für den politischen Beschluss.
Doch die Bürgerinitiative „Lebensraum Dünningsbruch“ stellte am 26. Juni 2025 schriftlich klar: Die reale Waldgrenze im Osten des Areals liegt mindestens zehn Meter weiter innen als angenommen – und ragt damit deutlich in die für den Bau vorgesehenen Flächen hinein. Damit wäre ein Teil der geplanten Schulfläche bewaldet und potenziell naturschutzrechtlich relevant.

Politik im Blindflug?
Statt diese Abweichung offen zu kommunizieren, erklärte die Stadtverwaltung am 1. Juli 2025, man werde die tatsächliche Ausprägung „später“ im Verfahren prüfen – etwa im Umweltbericht oder bei der Biotoptypenkartierung. Heißt im Klartext: Die Verwaltung weiß um den Unterschied zwischen Planung und Realität, lässt die bestehende Variante aber unverändert weiterlaufen.
Juristisch brisant: Diese Konstellation könnte bereits jetzt den Boden für eine Normenkontrollklage bereiten.
Erkennen Sie auf dem Foto vielleicht den Unterschied zwischen geschütztem Landschaftsbereich und Bauland?

Vielleicht verdeutlicht eine andere Darstellung besser, dass die Natur sich nicht an die Flurgrenzen gehalten hat. Links ist vom Schild „geschützter Landschaftsbestandteil“ ist Bauland und rechts ist der geschützte Landschaftsbestandteil. Das bedeutet massive Rodung einer über 1.000 qm großen Fläche, deren Vegetation sich nicht vom geschützten Landschaftsbestandteil unterscheidet.

Neue Grenzsteine – und neue Fragen
Nur wenige Tage nach der Eingabe der Bürgerinitiative fanden am 7. Juli 2025 Vermessungsarbeiten an der kritischen Stelle statt. Die neu gesetzten Grenzsteine liegen teils weniger als fünf Meter vom heutigen Waldrand entfernt – Baumkronen ragen weit über diesen Abstand hinaus.

Der Eigentümerwechsel – Schlüssel zur Rodung?
Nun kommt heraus: Genau das Teilstück, das durch die natürliche Entwicklung des Waldes die Planungsvariante 3b faktisch blockiert, soll an die Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH intern verkauft werden – ein Unternehmen im Eigentum der Stadt, aber sehr eigenständig organisiert.
Kritiker sehen darin mehr als nur einen Verwaltungsakt: Der Eigentumsübergang könnte den Weg für eine Rodung außerhalb des formalen Planverfahrens ebnen. Notfalls mit Auflagen – aber politisch gedeckt.
Gefährdung eines ökologischen Schutzschildes
Besonders brisant: Die betroffenen Bäume haben teils beachtliche Stammumfänge und bilden einen natürlichen Windschutz für den geschützten Landschaftsbestandteil. Eine Rodung würde diesen Bereich ungeschützt zurücklassen – mit potenziell gravierenden ökologischen Schäden.
Ein fatales Bild
Die Chronologie lässt sich so lesen:
- Ignorierte Waldgrenze: Politische Entscheidung auf Basis falscher Flächenannahmen.
- Keine Information an die Politik: Die Abweichung wird intern registriert, aber nicht kommuniziert.
- Eiliger Eigentümerwechsel: Potenziell als Türöffner für spätere Rodungsarbeiten.
Forderungen nach Transparenz und Stopp
Die Bürgerinitiative „Lebensraum Dünningsbruch“ fordert:
- Einbeziehung der realen Waldgrenze in die laufende Planung.
- Offenlegung der Verkaufspläne – inklusive genauer Flächenangaben.
- Stopp der Grundstücksteilung bis zur Vorlage einer fundierten ökologischen Bewertung.
- Keine Rodung vor Abschluss des rechtsverbindlichen Verfahrens – und Schutz vor Umgehungsmaßnahmen.
Mehr als ein lokaler Streit
Der Fall Dünningsbruch ist mehr als ein lokales Bauvorhaben. Er wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie verbindlich sind politische Beschlüsse, wenn ihre fachliche Grundlage ins Wanken gerät – und dürfen Verwaltung und stadteigene Gesellschaften parallel Tatsachen schaffen, bevor diese Fragen geklärt sind?
Die Antwort auf diese Frage entscheidet nicht nur über die Zukunft eines Waldrands in Hagen, sondern auch darüber, wie ernst Politik und Verwaltung ihre eigene Verantwortung für Transparenz und Rechtsstaatlichkeit nehmen.
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